Versicherungskennzeichen für Elektromobile, Elektroroller und Motorroller

Versicherungskennzeichen für Elektromobile, Elektroroller und Motorroller

Versicherungskennzeichen für Elektromobile, Elektroroller und Motorroller

Welche Rollerarten gibt es?

Elektromobile sind in den Varianten 6 km/h und 20 km/h erhältlich. Bis 6 km/h brauchen Sie keine Versicherung. Ab 20 km/h benötigen Sie ein Versicherungskennzeichen. Wenn Sie ein Elektromobil fahren, unterliegen Sie keinerlei Helmpflicht. 

Bei einem Elektroroller oder Motorroller, der in den Varianten 25 km/h, 45 km/h oder über 45 km/h erhältlich ist, besteht immer Versicherungspflicht. Auch Minderjährige ab 15 Jahren dürfen mit ihnen fahren. Ein Versicherungskennzeichen für Roller ist dabei zwingend erforderlich.

Welche Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen?

Neben den Elektromobilen, Elektro- und Motorrollern benötigen auch andere Kleinkrafträder mit einem maximalen Hubraum von 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h ein Versicherungskennzeichen. Dazu gehören Mofas, Mopeds, Quads und Trikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sowie Segways mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. S-Pedelecs benötigen ebenfalls ein Versicherungskennzeichen, sobald sie mit unterstützung des Motors schneller als 25 km/h fahren können, ebenso wie Elektrofahrräder und motorisierte Behindertenfahrzeuge, die unter die Führerscheinklassen M und S fallen. Gleiches gilt für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge zwischen 6 und 45 km/h. Alle E-Bikes und Pedelecs, die unter die 25-km/h-Grenze fallen, benötigen kein Versicherungskennzeichen. Sie sind durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Verursachen Sie einen Unfall ohne gültiges Versicherungskennzeichen, riskieren Sie empfindliche Bußgelder oder gar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr. Außerdem müssen Sie für den gesamten Schaden und die Entschädigungszahlungen aufkommen.

Gesetzliche Bestimmungen

E-Scooter erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, weshalb 2019 mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ein spezielles Gesetz erlassen wurde, das die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr regelt.

Nach dieser Verordnung benötigen E-Scooter mit einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h eine Haftpflichtversicherung. Das offizielle Nummernschild wird auf der Rückseite des E-Scooters angebracht. Es handelt sich dabei um das Versicherungskennzeichen für kleine Elektrofahrzeuge. E-Scooter gelten als eigenständige Fahrzeuge und können nicht in andere Kfz-Haftpflichtversicherungen integriert werden.

Welche Fristen gelten für das Versicherungskennzeichen?

Die Versicherungskennzeichen für Elektromobile, Elektro- und Motorroller wechseln jährlich die Farbe zwischen Schwarz, Blau und Grün, und das immer am 1. März. 2020 waren sie schwarz und seit dem 1. März 2021 blau. Ab 1. März 2022 werden sie grün sein. Die Farben hängen mit dem Versicherungsstatus des Rollers zusammen. Das Nummernschild ist der einzige Versicherungsnachweis, den Sie für einen Roller brauchen, da diese Fahrzeuge nicht angemeldet werden müssen und nicht steuerpflichtig sind. An der Farbe ist zu erkennen, dass die Versicherung auf dem neuesten Stand ist. Sie umfasst die Haftpflicht und deckt daher alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die auftreten können. Der Versicherungsschutz für Roller erneuert sich nicht automatisch für das Folgejahr. Da die Farbe jährlich wechselt, müssen Sie ihn jedes Jahr neu abschließen, um ein neues Nummernschild zu erhalten. Neben diesen drei Kennzeichenfarben gibt es auch Überführungs- und Probefahrtkennzeichen in roter Schrift, die mit dem Buchstaben Z beginnen.

Wenn Sie Ihr Versicherungskennzeichen nach dem 1. März erwerben, wird die Prämie für die Kleinkraftradversicherung je nach Versicherungsgesellschaft anteilig reduziert. Dennoch müssen Sie immer eine Versicherung für das gesamte Jahr abschließen, auch wenn Sie den Elektroroller erst ab Dezember, Januar oder Februar nutzen.

Wo erhalte ich ein Versicherungskennzeichen?

Sie erhalten Ihr Versicherungskennzeichen bei Versicherungsanbietern, Banken, Sparkassen oder Automobilklubs. Es gibt keine andere Möglichkeit, einen Versicherungsvertrag abzuschließen. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie ein Fahrzeug am Wochenende kaufen, bis zum nächsten Werktag warten müssen, um es zu versichern. An einem Samstag kann das Versicherungskennzeichen dennoch bei vielen Banken direkt erworben werden. Haben Sie den Versicherungsbeitrag bezahlt, können Sie Ihr Nummernschild in der Regel sofort mitnehmen, da die Versicherungsunternehmen es meist auf Lager haben.

Bei Abschluss der Versicherung benötigen Sie verschiedene Angaben zu Ihrem Roller wie z. B. den Hersteller, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, auch Fahrgestellnummer genannt, die Antriebsart und das Baujahr. All diese Angaben finden Sie in der allgemeinen Betriebserlaubnis (AB) für Ihr Fahrzeug: Bringen Sie diese also auf jeden Fall mit, wenn Sie die Versicherung vor Ort beantragen. Achten Sie darauf, dass die Angaben wahrheitsgemäß sind. Tuningmaßnahmen, die dazu führen, dass Sie die eingetragene Höchstgeschwindigkeit überschreiten können, führen zu einem automatischen Erlöschen des Versicherungsschutzes. Für minderjährige Jugendliche wird die Unterschrift der Eltern benötigt.

Bei Abschluss der Versicherung können Sie zwischen einem Basistarif, der die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht abdeckt, oder einer Erweiterung mit Teilkasko wählen. Wenn Sie sich für die Teilkasko entscheiden, sind auch Schäden wie Diebstähle, Explosionen und Naturereignisse mitversichert. Wenn Sie sich für das Basismodell entscheiden, wird nur für Schäden an Dritten gehaftet.

Wie ist das Kennzeichen aufgebaut?

Das Versicherungskennzeichen hat mit 10,1 Zentimetern Breite und 13 Zentimetern Höhe rundum kompakte Abmessungen und ist zweizeilig aufgebaut, wobei die erste Zeile aus drei Zahlen und die zweite aus drei Buchstaben besteht. Die Buchstabenkombination verrät den Anbieter, bei welchem das Fahrzeug versichert ist. Die Zahlenkombination ist rein willkürlich und dient nicht als Unterscheidungsmerkmal. Die Prägung GTV für Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und das Versicherungsjahr befinden sich am unteren Rand.

Auch das Anbringen der Versicherungskennzeichen ist in Paragraf 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Das Kennzeichen muss an der Rückseite des Fahrzeugs unter der Schlussleuchte fest montiert werden. Die Neigung in Fahrtrichtung darf höchstens 30 Grad betragen und der untere Rand des Kennzeichens muss mindestens 20 Zentimeter über der Fahrbahn liegen. Damit das Kennzeichen von beiden Seiten des Fahrzeugs lesbar ist, muss es über einen 45-Grad-Winkel verfügen. Die Kennzeichenhalterungen können Sie entweder online oder im Fachhandel beziehen; bei manchen Versicherungen werden sie sogar als kostenlose Beigabe gereicht.

Was tun bei Verlust des Kennzeichens?

Den Verlust des Kennzeichens sollten Sie der Versicherung und der Polizei schnellstmöglich melden, damit es nicht missbräuchlich verwendet werden kann, da dies Ihnen angelastet werden kann. Sie erhalten dann ein neues Kennzeichen, für das Sie noch einmal die Versicherungsprämie für das laufende Versicherungsjahr anteilig zahlen. Möglicherweise bietet Ihnen Ihr Versicherer auch eine individuelle Lösung an. Verkaufen Sie Fahrzeug oder legen es still, können Sie das Kennzeichen einfach an die Versicherung zurückgeben und erhalten die Versicherungsbeiträge anteilig erstattet. Alternativ übernimmt der neue Besitzer die bestehende Versicherung von Ihnen. In diesem Fall müssen Sie den Vertrag auf den neuen Besitzer umschreiben. Übergeben Sie nie das Fahrzeug inklusive Versicherungen, ohne den Besitzerwechsel beim Versicherungsgeber anzumelden!

Was beinhaltet eine Rollerversicherung?

Roller ab einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h müssen Sie versichern, da jeder E-Scooter eine Betriebserlaubnis und eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt. Alle Elektroroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erhalten ein Versicherungskennzeichen. Das befestigen Sie nur noch am Fahrzeug und dann kann es losgehen. Die Versicherung für E-Scooter und Mopeds beinhaltet eine Haftpflichtversicherung, damit Sie im Falle eines Unfalls vor finanziellen Folgeschäden geschützt sind. Sie deckt Personen- und Sachschäden ab, zum Beispiel wenn Sie eine Person verletzen oder Ihr Moped umkippt und dabei ein Auto demoliert.

 

Ein weiterer Bestandteil der Kfz-Versicherung für Mopeds ist die Teilkasko.

 

Es handelt sich um eine Grunddeckung für verschiedene Situationen wie Brand oder Explosion, alle Arten von Diebstahl, Raub, Unterschlagung, unbefugte Benutzung, Unwetter wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit wilden Tieren, Marderbiss, Kurzschluss und Glasbruch.

Bilder: Thorsten Schmidt, Versicherungskennzeichen, Ausschnitt, CC BY-SA 3.0