Der richtige Führerschein

Rechtliche Grundlagen: Wer darf E-Bikes, Mofas, Elektroroller, Motorroller oder Motorräder fahren?


Das Fahren mit Pedelecs und Elektrofahrrädern (E-Bikes) wird immer beliebter und stellt inzwischen eine echte alternative zu klassischen Zweirädern wie Motorrädern oder Motor- / Elektrorollern da. Dennoch wird dabei oft vergessen, dass für die kleinen Flitzer rechtliche Grundlagen, wie bei einem Mofa gelten. Da diese oft der Technik hinterherhinken, entstehen dabei rechtliche Grauzonen sowie Unsicherheiten bei Nutzern, Fachhändlern und Herstellern. Damit Sie Ihre Zweiräder ohne große Sorge nutzen können, haben wir hier die wichtigsten Fakten zur aktuellen Rechtslage für Sie zusammengefasst.

Pedelecs, Mofas und E-Bikes können in verschiedene Gruppentypen aufgeteilt werden.


Zweiräder Gruppentypen

Typ Höchstgeschwindigkeit Max. Leistung / Hubraum
Pedelec ohne Anfahrhilfe 0 km/h ohne Treten
25 km/h mit Treten
250 W
Pedelec mit Anfahrhilfe 6 km/h ohne Treten
25 km/h mit Treten
250 W
S-Pedelec 20 km/h ohne Treten
45 km/h mit Treten
500 W
E-Bike max. 20 km/h 20 km/h ohne Treten 500 W
E-Bike max. 25 km/h 25 km/h ohne Treten 1000 W
E-Bike max. 45 km/h 45 km/h ohne Treten 4000 W
Mofa max. 25 km/h 25 km/h -
Mokick max. 45 km/h 45 km/h 49 ccm
Elektroroller/Motorroller/Motorrad max. 125 ccm Unbegrenzt max. 11 kW, 125 ccm
0,1 kW/kg
Elektroroller/Motorroller/Motorrad über 125 ccm max. 35 kW Unbegrenzt 35 kW
0,2 kW/kg
Elektroroller/Motorroller/Motorrad über 125 ccm Unbegrenzt Unbegrenzt

Beschreibung Gruppentypen

Pedelecs ohne Anfahrhilfe:
Ein Pedelec ist ein Elektrofahrrad, das die Tretbewegung unterstützt: Nur wenn der Fahrer tritt, unterstützt der Elektromotor bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h das Fahren. Es kann ohne Unterstüzung aber auch schneller als 25km/h gefahren werden. Daher, werde Pedelecs wie normale Fahrräder eingestuft. Es besteht zwar keine gesetzlich vorgeschriebene Helmpflicht, dennoch ist das Tragen eines geprüften Fahrradhelmes im Straßenverkehr zu empfehlen. Des Weiteren ist für die Nutzung kein Mindestalter und Führerscheinpflicht vorgeschrieben. Ein Versicherungskennzeichen wird bei einem Pedelec ohne Anfahrhilfe ebenfalls nicht benötigt. Aufkommende Schäden und Unfälle werden von Ihrer privaten Haftpflichtversicherung gedeckt. Mit einem Pedelec ohne Anfahrhilfe dürfen Sie Radwege inner- und außerorts jederzeit befahren.


Pedelecs mit Anfahrhilfe:
Diese Räder können ohne eigenes Mittreten eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h erreichen. Da ihre Nenndauerleistung aber 250 W nicht übersteigt, sind sie laut Gesetzgeber ein Fahrrad. Hier gelten somit die gleichen rechtlichen Bedingungen wie beim Pedelec ohne Anfahrhilfe.


S-Pedelecs:
Der Anteil an Pedelecs, die über 25 km/h fahren, liegt gerade mal bei 5 %. Dadurch sind sie eindeutig bei den Kraftfahrzeugen einzustufen, welche ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen sowie eine Kfz-Versicherung. Denn die private Haftpflichtversicherung greift nur bei Pedelecs und E-Bikes, die die 25 km/h Grenze nicht überschreiten.


Fahrer eines S-Pedelecs müssen ein Mindestalter von 16 Jahren vorweisen, sowie mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Eine Nutzung von gekennzeichneten Fahrradwegen ist aber bei diesem schnellen Modell tabu, sie dürfen ausschließlich auf der Straße gefahren werden. Wie bei Mofafahrern, gilt auch bei den schnellen Pedelecs, die Helmpflicht.


E-Bikes bis max. 20 km/h:
E-Bikes, die eine Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h erreichen, sind rechtlich gesehen, als Leichtmofas einzustufen. Sie werden daher nicht anders behandelt, als ein entsprechendes Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Einen Helm müssen Sie bei diesem Fahrradtyp aber nicht tragen. Falls Sie nach dem 31.03.1965 geboren wurden und keine gültige Fahrerlaubnis besitzen, benötigen Sie zum Fahren, mindestens eine Mofaprüfbescheinigung. Da ein Versicherungskennzeichen Pflicht ist, werden Schäden und Unfälle leider nicht durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt. Hier müssen Sie eine Kfz-Versicherung abschließen. Radwege innerhalb einer Ortschaft dürfen nur genutzt werden, wenn diese eine Erlaubnis für Mofas aufzeigen. Außerhalb einer Ortschaft, dürfen Radwege, generell immer befahren werden.


E-Bikes bis max. 25 km/h:
Die rechtliche Grundlage beim Fahren eines E-Bikes mit bis zu 20 km/h und 25 km/h sind deckungsgleich. Lediglich die Helmpflicht unterscheidet sich bei den beiden Fahrradtypen. So müssen Sie bei E-Bikes, mit einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h, einen geeigneten Helm für Krafträder tragen.


E-Bikes bis max. 45 km/h:
Diese Typen gelten als Kleinkraftrad und dürfen ausschließlich mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM gefahren werden. Des Weiteren gilt ebenfalls eine Helmpflicht. Radwege sind hierbei aber grundsätzlich tabu.


Mofa bis max. 25 km/h:
Das Motor-Fahrrad bzw. Motorisiertes Fahrrad erreicht eine Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h. Es wird nach der EG-Fahrzeugklasse als Kleinkraftrad eingeordnet. Bei einem Mofa gelten die gleichen rechtlichen Grundlagen wie bei einem E-Bike ab 25 km/h.


Mokick max. 45 km/h:
Diese Klasse umfasst zwei-, drei- oder vierrädrige Krafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Bei einem Verbrennungsmotor, darf der Hubraum nicht größer als 49 ccm sein. Bei Fahrzeugen mit Elektromotor, darf die Nenndauerleistung 4 kW nicht übersteigen. Mit dieser Klasse beginnt auch die Abtrennung zu Fahrrädern und Mofas. Anders als diese darf ein Mokick nicht auf Fahrradwegen gefahren werden und es besteht Helmpflicht. Auch ist Mokick das größte Kraftrad, welches noch mit einem Versicherungskennzeichen versichert werden kann.


Elektroroller/Motorroller/Motorrad max. 125 ccm:
Umgangssprachlich einfach 125er genannt, mit dieser Klasse beginnt die Zulassungspflicht. Das heißt, 125er sind zu behandeln wie vollwertige Motorräder oder Autos. Daraus folgt die Anmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle, der Abschluss einer Versicherung und die regelmäßigen TÜV Untersuchungen. Als Führerschein wird mindestens die Klasse A1 benötigt.


Elektroroller/Motorroller/Motorrad über 125 ccm max. 35 kW:
Für diese Zweiradklasse wird mindestens der Führerschein A2 benötigt. Es gelten die gleichen Vorschriften wie bei Elektroroller/Motorrollern/Motorrädern mit maximal 125 ccm Hubraum.


Motorroller/Motorrad über 125 ccm:
Bei dieser Klasse handelt es sich um die unbeschränkten Fahrzeuge für die mindestens der Füherrschein der Klasse A benötigt wird. Diese Klasse unterliegt keinerlei Beschränkungen in Leistung oder Hubraum.


In der nachfolgenden Tabelle erhalten Sie alle Details über die Nutzung nochmals im Überblick:


Details für die Nutzung von Zweirädern

Typ Helmpflicht Führerschein Kennzeichen Versicherungsschutz - private Haftpflicht Zulassungspflichtig Nutzung Radweg
Pedelec ohne Anfahrhilfe Nein Nein Nein mitversichert Nein Ja
Pedelec mit Anfahrhilfe Nein Nein Nein mitversichert Nein Ja
S-Pedelec Ja Klasse AM, A1, A2, A, Klasse B Versicherungskennzeichen Nein Nein Nein
E-Bike max. 20 km/h Nein Mofa-Schein, Klasse AM, A1, A2, A, Klasse B Versicherungskennzeichen Nein Nein Teilweise
E-Bike max. 25 km/h Ja Mofa-Schein, Klasse AM, A1, A2, A, Klasse B Versicherungskennzeichen Nein Nein Teilweise
E-Bike max. 45 km/h Ja Klasse AM, A1, A2, A, Klasse B Versicherungskennzeichen Nein Nein Nein
Mofa (Elektroroller/Motorroller/Elektromobile)max. 25 km/h Ja Mofa-Schein, Klasse AM, A1, A2, A, Klasse B Versicherungskennzeichen Nein Nein Teilweise
Mokick (Elektroroller/Motorroller) max. 45 km/h Ja Klasse AM, A1, A2, A, Klasse B Versicherungskennzeichen Nein Nein Nein
Elektroroller/Motorroller/Motorrad max. 125 ccm Ja Klasse A1, A2, A, alte Klasse 3 (vor 1980) Motorradkennzeichen Nein Ja Nein
Elektroroller/Motorroller/Motorrad über 125 ccm max. 35 kW Ja Klasse A2, A Motorradkennzeichen Nein Ja Nein
Elektroroller/Motorroller/Motorrad über 125 ccm Ja Klasse A Motorradkennzeichen Nein Ja Nein

Mindestalter für Führerscheine

Mindestalter Führerscheinklasse
15 Jahre Mofa-Schein
16 Jahre A1
AM
Beinhaltet AM
18 Jahre A2
B
Beinhaltet A1 und AM
Beinhaltet AM
24 Jahre (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge) A Beinhaltet A1, A2 und AM

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