Wie kann ich diesen 45km/h Motorroller zulassen / versichern?

Motorroller mit mit einem Hubraum von 49ccm müssen nicht zugelassen, aber in jedem Fall versichert werden. Dazu reicht es aus, ein passendes Versicherungskennzeichen zu erwerben. Ist das gültige Kennzeichen am Fahrzeug angebracht, kann sofort losgefahren werden.

Das Versicherungskennzeichen ist immer ein Jahr gültig und muss jedes Jahr am 01.03. erneuert werden. Um leicht zu erkennen ob ein Kennzeichen im aktuellen Jahr gültig ist, wechselt in jedem Jahr die Farbe der Kennzeichen.

Ein passendes Versicherungskennzeichen finden Sie zum Beispiel bei unserem Partner der WGV: