Rechtliche Grundlagen: Wer darf E-Bikes/Mofas etc. fahren?

Das Fahren mit Pedelecs und Elektrofahrrädern (E-Bikes) wird immer beliebter. Dennoch wird dabei oft vergessen, dass für die kleinen Flitzer rechtliche Grundlagen, wie bei einem Mofa gelten. Da diese oft der Technik hinterherhinken, entstehen dabei rechtliche Grauzonen sowie Unsicherheiten bei Nutzern, Fachhändlern und Herstellern. Damit Sie Ihre Zweiräder ohne große Sorge nutzen können, haben wir hier die wichtigsten Fakten zur aktuellen Rechtslage für Sie zusammengefasst.

Pedelecs, Mofas und E-Bikes können in verschiedene Gruppentypen aufgeteilt werden.

Typ Höchstgeschwindigkeit (km/h) Max. Leistung (W)
Pedelec ohne Anfahrhilfe

0 ohne Treten

25 mit Treten

250
Pedelec mit Anfahrhilfe

6 ohne Treten

25 mit Treten

250
S-Pedelec

20 ohne Treten

45 mit Treten

500
E-Bike bis 20 km/h 20 ohne Treten 500
E-Bike bis 25 km/h 25 ohne Treten 1000
E-Bike bis 45 km/h 45 ohne Treten 4000
Mofa 25  

 

Pedelecs ohne Anfahrhilfe: Diese Räder können nur eine maximale Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreichen und werden daher, wie normale Fahrräder eingestuft. Es besteht zwar keine gesetzlich vorgeschriebene Helmpflicht, dennoch ist das Tragen eines geprüften Fahrradhelmes im Straßenverkehr zu empfehlen. Des Weiteren ist für die Nutzung kein Mindestalter und Führerscheinpflicht vorgeschrieben. Ein Versicherungskennzeichen wird bei einem Pedelec ohne Anfahrhilfe ebenfalls nicht benötigt. Aufkommende Schäden und Unfälle werden von Ihrer privaten Haftpflichtversicherung gedeckt. Mit einem Pedelec ohne Anfahrhilfe dürfen Sie Radwege inner- und außerorts jederzeit befahren.

Pedelecs mit Anfahrhilfe: Diese Räder können ohne eigenes Mittreten eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h erreichen. Da ihre Nenndauerleistung aber 250 W nicht übersteigt, sind sie laut Gesetzgeber ein Fahrrad. Hier gelten somit die gleichen rechtlichen Bedingungen wie beim Pedelec ohne Anfahrhilfe.

S-Pedelecs: Der Anteil an Pedelecs, die über 25 km/h fahren, liegt gerade mal bei 5 %. Dadurch sind sie eindeutig bei den Kraftfahrzeugen einzustufen, welche ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen sowie eine Kfz-Versicherung. Denn die private Haftpflichtversicherung greift nur bei Pedelecs und E-Bikes, die die 25 km/h Grenze nicht überschreiten.

Fahrer eines S-Pedelecs müssen ein Mindestalter von 16 Jahren vorweisen, sowie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Eine Nutzung von gekennzeichneten Fahrradwegen ist aber bei diesem schnellen Modell tabu, sie dürfen ausschließlich auf der Straße gefahren werden. Wie bei Mofafahrern, gilt auch bei den schnellen Pedelecs, die Helmpflicht.

E-Bikes bis 20 km/h:E-Bikes, die eine Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h erreichen, sind rechtlich gesehen, als Leichtmofas einzustufen. Sie werden daher nicht anders behandelt, als ein entsprechendes Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Einen Helm müssen Sie bei diesem Fahrradtyp aber nicht tragen. Falls Sie nach dem 31.03.1965 geboren wurden und keine gültige Fahrerlaubnis besitzen, benötigen Sie zum Fahren, mindestens eine Mofaprüfbescheinigung. Da ein Versicherungskennzeichen Pflicht ist, werden Schäden und Unfälle leider nicht durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt. Hier müssen Sie eine Kfz-Versicherung abschließen. Radwege innerhalb einer Ortschaft dürfen nur genutzt werden, wenn diese eine Erlaubnis für Mofas aufzeigen. Außerhalb einer Ortschaft, dürfen Radwege, generell immer befahren werden.

E-Bikes bis 25 km/h: Die rechtliche Grundlage beim Fahren eines E-Bikes mit bis zu 20 km/h und 25 km/h sind deckungsgleich. Lediglich die Helmpflicht unterscheidet sich bei den beiden Fahrradtypen. So müssen Sie bei E-Bikes, mit einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h, einen geeigneten Helm für Krafträder tragen.

E-Bikes bis 45 km/h: Diese Typen gelten als Kleinkraftrad und dürfen ausschließlich mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM gefahren werden. Des Weiteren gilt ebenfalls eine Helmpflicht. Radwege sind hierbei aber grundsätzlich tabu.

Mofa: Das Motor-Fahrrad bzw. Motorisiertes Fahrrad erreicht eine Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h. Es wird nach der EG-Fahrzeugklasse als Kleinkraftrad eingeordnet. Bei einem Mofa gelten die gleichen rechtlichen Grundlagen wie bei einem E-Bike ab 25 km/h.

In der nachfolgenden Tabelle erhalten Sie alle Details über die Nutzung nochmals im Überblick:

Typ Helmpflicht Führerschein Kennzeichen Versicherungsschutz - private Haftpflicht Nutzung Radweg
Pedelec ohne Anfahrhilfe Nein Nein

Nein

 

mitversichert Ja
Pedelec mit Anfahrhilfe Nein Nein

Nein

 

mitversichert Ja
S-Pedelec Ja Klasse M Ja Nein Nein
E-Bike bis 20 km/h Nein Mofa-Schein Ja Nein Teilweise
E-Bike bis 25 km/h Ja Mofa-Schein Ja Nein Teilweise
E-Bike bis 45 km/h Ja Klasse M Ja Nein Teilweise
Mofa Ja Mofa-Schein Ja Nein