Darf man mit dem Bendi auch auf Fahrradwegen fahren?

Laut § 24 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Sie mit einem Elektromobil überall dort fahren, wo auch Fußgängerverkehr zulässig ist. Allerdings gilt die Regel: Schrittgeschwindigkeit einhalten! Elektromobile, die mindestens 10 km/h fahren, dürfen auch auf Landwegen und Radwegen unterwegs sein.
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